Erhöhung Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter
Mit 1.1.2020 wird die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von € 400 auf € 800 angehoben. Die Erhöhung wirkt sich auch bei den Werbungskosten bei den Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit aus (zB bei Arbeitsmittel wie Laptop uä)