In 2023

SPLITTER

  • Teuerungsprämie bis zu € 3.000

Für 2023 besteht die Möglichkeit der lohnsteuer-, SV- und LNK-freien Auszahlung einer Teuerungsprämie, wobei bis zum Betrag von € 2.000 keine weiteren Voraussetzungen (zB Gruppenmerkmal) erforderlich sind. Die restlichen € 1.000 sind an eine Regelung im Kollektivvertrag oder eine Betriebsvereinbarung geknüpft. Eine Verlängerung der Regelung für 2024 wird erwartet.

  • Urlaubsverjährung

Aufgrund einer OGH-Entscheidung ist es erforderlich, dass der AG den AN auffordert, seinen Urlaub zu konsumieren, und zwar mit dem Hinweis auf die sonst drohende Verjährung. Nur dann kann der Urlaubsanspruch auch tatsächlich verjähren.

Tipp: Versenden Sie an alle AN eine entsprechende Aufforderung zum Jahresende: