In 2020

Liebe Klientinnen und Klienten!

Die aktuelle Situation ist für uns alle unglaublich herausfordernd. Sie als Unternehmer stehen unter großem Druck jetzt die richtigen Entscheidungen zu treffen, um den Fortbestand Ihres Betriebes zu sichern. Es gibt, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, derzeit kein Unternehmen, das einen auch nur annähernd normalen Geschäftsgang aufweisen kann.
Ein wesentlicher Teil der Betriebsausgaben sind in den meisten Fällen die Personalaufwendungen. Wir alle schätzen die langjährige Verbundenheit mit Mitarbeitern. Bedenken Sie bitte aber, dass Ihre finanziellen Mittel als Unternehmer beschränkt sind und Sie in aller Regel Ihr Unternehmen nicht mit vollem Personalaufwand durch diese Krise bringen werden.
Falsch verstandene Solidarität mit den Mitarbeitern kann zum Ende Ihres Betriebes führen, und davon haben Ihre Mitarbeiter dann schon gar nichts. Aus meiner Sicht ist daher bei vielen Unternehmen eine Verringerung der Personalkosten unbedingt erforderlich. Die Krise hat weder der Unternehmer noch der Dienstnehmer verursacht, daher ist es absolut legitim angebotene staatliche Hilfen in Anspruch zu nehmen.
Die staatliche Hilfe kann im Personalbereich das neue Kurzarbeitsmodell sein oder die Kündigung oder einvernehmliche Auflösung von Dienstverhältnissen. Im ersten Fall erhalten die Mitarbeiter zwischen 80 % und 90 % des Nettobezuges für den Teil der Arbeitszeit, der nicht geleistet wird. Im Fall der Beendigung des Dienstverhältnisses bezieht der Dienstnehmer ca. 60 % als Arbeitslosengeld, kann aber daneben ein geringfügiges Arbeitsverhältnis ausüben.
Auf den ersten Blick scheint das Kurzarbeitsmodell sinnvoll. Grundsätzlich sehe ich bei der Kurzarbeit einige Risken.
Das größte Risiko ist, dass der Unternehmer vorerst den vollen Lohn zahlen muss und später die Refundierung vom AMS erhält. Es ist nicht absehbar, wann dieser Zuschuss bezahlt wird, umso weniger, wenn man die gewaltige Zahl von Anträgen berücksichtigt. Das stellt eine hohe Liquiditätsbelastung für die Unternehmen dar.
Weiters wird die Kurzarbeit für einen bestimmten Zeitraum, vorerst einmal z.B für drei Monate, vereinbart, einmal könnte verlängert werden. Während dieser Zeit dürfen keine Kündigungen ausgesprochen werden, der Mitarbeiterstand muss gehalten werden. Es gibt also zwischenzeitig kein Reagieren auf eine geänderte Wirtschaftslage. Und schließlich gibt es nach Ende der Kurzarbeit einen Monat Behaltefrist, erst danach darf eine Kündigung ausgesprochen werden. Das bedeutet, dass nach Ende der Kurzarbeit alle Dienstnehmer wieder voll bezahlt werden müssen, obwohl möglicherweise noch keine Vollauslastung im Betrieb gegeben sein wird.
Wenn Sie die Kurzarbeit für die beste Lösung halten, dann müssen Sie
• mit den einzelnen Dienstnehmern die sgn. „Sozialpartnervereinbarung – Einzelvereinbarung“ ausfüllen und gemeinsam mit dem Arbeitnehmer unterschreiben und ebenso
• das AMS-Antragsformular ausfüllen und unterfertigen.
• Zusätzlich ist die wirtschaftliche Notwendigkeit für die Kurzarbeit zu begründen.
• Diese Formulare sind dann an das AMS zu richten. Die Bewilligung der Kurzarbeit sollte innerhalb von 48 Stunden erfolgen. Die beiden Formulare und den Musterbrief erhalten Sie gerne auf Anfrage per Mail von uns.
Ich bin meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern außerordentlich dankbar, dass sie in den letzten Tagen Unglaubliches in unserer Kanzlei leisten, bitte aber um Verständnis, dass wir gerne für konkrete Fragen zur Verfügung stehen, aber nicht für jeden Dienstnehmer diese Formulare ausfüllen können. In diesem Sinn bitte ich Sie alle um Ihre wertvolle Mithilfe. Die Anträge können auch rückwirkend gestellt werden, das erleichtert den Arbeitsablauf wesentlich.
Wenn Sie sich für die Beendigung des Dienstverhältnisses entscheiden, dann müssen die offenen Urlaube mit Beendigung ausbezahlt werden, aber danach gibt es Ihrerseits keine Verpflichtungen mehr. Aller Voraussicht nach müssen Sie sich aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Lage nicht fürchten, dass die Mitarbeiter zu anderen Unternehmen vermittelt werden. Eine Wiedereinstellungszusage hilft den Mitarbeitern gegenüber dem AMS und bringt Ihre Bindung zum Mitarbeiter zum Ausdruck.
Ich wünsche Ihnen das Beste in dieser schwierigen Zeit und hoffe, dass wir uns bald wieder über erfreulichere Entwicklungen unterhalten können.

Mit herzlichen Grüßen

Dr. Otto Grau