In 2022

Ende der kalten Progression ab 2023 ist fix

Letzte Woche wurde im Parlament bereits das Teuerungs-Entlastungspaket II beschlossen, das zu einer automatischen Inflationsanpassung der wesentlichen Tarifelemente bei der Einkommensbesteuerung ab 2023 führt. Beim Einkommensteuertarif wurden die beiden untersten Tarifstufen um 6,3% erhöht, die restlichen um 3,47% (das sind zwei Drittel der Inflationsrate zwischen Juli 2021 und Juni 2022).

Die Einkommensteuer beträgt ab 1.1.2023 daher für Einkommensteile:

2022 2023
Einkommen Steuersatz Einkommen Steuersatz
für die ersten € 11.000 0% für die ersten € 11.693 0%
€ 11.000 bis € 18.000 20% €11.693 bis € 19.134 20%
€ 18.000 bis € 31.000 32,5% € 19.134 bis € 32.075 30%
€ 31.000 bis € 60.000 42% € 32.075 bis € 62.080 41%
€ 60.000 bis € 90.000 48% € 62.080 bis € 93.120 48%
€ 90.000 bis 1 Mio 50% € 93.120 bis € 1 Mio 50%
über € 1 Mio 55% über € 1 Mio 55%

Absetzbeträge wie der Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag, der Unterhaltsabsetzbetrag, der (erhöhte) Verkehrsabsetzbetrag und der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag, der (erhöhte) Pension­isten­­absetzbetrag sowie die Höchstbeträge für die SV-Rückerstattung wurden um 5,2% erhöht. Eine ganze Reihe von Werten bleibt unangetastet, wie der Veranlagungsfreibetrag (€ 730), das Werbungs­kostenpauschale (€ 132), die Tages- und Nächtigungsgelder (€ 26,40 bzw € 15), die Umsatzgrenze für die Betriebsausgabenpauschalierung (€ 220.000) oder die Luxusgrenze bei PKW (€ 40.000).